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   BVerwG, 25.04.1985 - 4 C 13.85, 4 ER 301.85   

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https://dejure.org/1985,4070
BVerwG, 25.04.1985 - 4 C 13.85, 4 ER 301.85 (https://dejure.org/1985,4070)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1985 - 4 C 13.85, 4 ER 301.85 (https://dejure.org/1985,4070)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1985 - 4 C 13.85, 4 ER 301.85 (https://dejure.org/1985,4070)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Bau des Flughafen Münchens - Aufhebung eines Baustopps nach Überpüfung einer luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung hinsichtlich des Flughafenbaus in München

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1985 - 4 C 13.85
    Das gilt auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 51, 268 ).

    Im Einzelfall kann es gerechtfertigt sein, den Rechtsanspruch des Einzelnen einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 11, 232 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60] ; 35, 382 ; 51, 268 ).

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1985 - 4 C 13.85
    Der Bürger hat nämlich in jeder der ihm von dem Prozeßrecht zur Verfügung gestellten Instanz einen grundrechtlich gewährleisteten Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle staatlicher Macht (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 49, 220 ; 51, 150 ).

    Das gilt auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 51, 268 ).

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1985 - 4 C 13.85
    Das gilt auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 51, 268 ).

    Im Einzelfall kann es gerechtfertigt sein, den Rechtsanspruch des Einzelnen einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 11, 232 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60] ; 35, 382 ; 51, 268 ).

  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Daß das Erstgericht die Revision nach § 132 Abs. 1 VwGO zugelassen hat, ist als solches kein tragfähiger Grund, die aufschiebende Wirkung anzuordnen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. April 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 45).
  • BVerwG, 11.06.1992 - 4 ER 302.92

    Verteilung der Startberechtigungen und Landeberechtigungen auf der Grundlage von

    Ein solcher Umstand ist hier nicht bereits darin zu sehen, daß ein Wechsel in der Zuständigkeit des Gerichts stattgefunden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. April 1985 - BVerwG 4 C 13.85 - Buchholz 310 80 VwGO Nr. 45) oder daß der Senat auf die Beschwerden der Antragsteller zu 1, 3 a und 3 b, 4, 5, 6, 8, 9 und 10 hin die Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugelassen hat.

    Ausschlaggebend für die Rechtmäßigkeit einer - von der Regel des 80 Abs. 1 VwGO abweichenden - sofortigen Vollziehung eines angefochtenen und mithin nicht bestandskräftigen Verwaltungsakts ist, ob im Einzelfall dem Interesse des Antragstellers am Schutz vor der Schaffung ihn belastender vollendeter Tatsachen auf Grund eines möglicherweise rechtswidrigen Verwaltungsakts oder dem Interesse der Behörde an der unverzögerten Durchsetzung eines Verwaltungsaktes auch vor einer abschließenden gerichtlichen Prüfung seiner Rechtmäßigkeit unter Beachtung des Art. 19 Abs. 4 GG das größere Gewicht beizumessen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. April 1985 - BVerwG 4 ER 301.85 - Buchholz 80 VwGO Nr. 45 ).

  • VG Sigmaringen, 02.06.2020 - 5 K 6383/19
    Vielmehr eröffnet § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO dem Gericht der Hauptsache immer dann die Möglichkeit der "jederzeitigen" Änderung seiner ursprünglichen Entscheidung, wenn hierzu ein Bedürfnis besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.04.1985 - 4 C 13.85 - zu § 80 Abs. 6 VwGO a.F.).
  • BVerwG, 27.12.1985 - 1 CB 41.85

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis und Androhung der Abschiebung - Antrag auf

    Diese Regelung eröffnet dem Gericht der Hauptsache die Möglichkeit der Änderung, wenn hierfür infolge geänderter Sach- oder Rechtslage oder auf der Grundlage besserer Rechtserkenntnis ein Bedürfnis besteht; ein Wechsel in der Zuständigkeit des Gerichts rechtfertigt für sich allein noch nicht eine Änderung der vom bisher zuständig gewesenen Gericht getroffenen Entscheidung (Beschluß vom 25. April 1985 - BVerwG 4 C 13.85 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 45).
  • VG Magdeburg, 20.01.2014 - 3 B 358/13
    Im Verfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO kann sich das Ver waltungsgericht unbegrenzt über die Rechtskraft vorangegangener Ausgangs- und Abänderungsbeschlüsse hinwegsetzen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht (VGH Ba­ den-Württemberg, Beschl. v. 6.5.2002, Az.: 11 S 616/02, zitiert nach Juris, unter zutref­ fendem Hinweis auf BVerwG, B. v. 25.4.1985, Az.: 4 C 13/85 zu § 80 Abs. 6 VwGO a. F.).
  • BVerwG, 09.04.1987 - 4 C 13.87

    Anfechtungsklage gerichtet auf die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses

    Er ist nicht bereits wegen des gebotenen - effektiven - Rechtsschutzes, wie er durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gefordert wird, begründet (vgl. Beschluß vom 25. April 1985 - BVerwG 4 ER 301.85 - Buchholz. 310 80 VwGO Nr. 45).
  • VG München, 29.10.2020 - M 1 S7 20.5463

    Interessenabwägung im Rahmen eines Abänderungsverfahrens

    Im Hinblick darauf, dass der Beschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO eine - wenn auch begrenzte - Rechtskraft hat und als Vollstreckungstitel dienen kann, also einer gewissen "inneren Festigkeit" bedarf, kommt eine Abänderung von Amts wegen nur dann in Betracht, wenn etwa die Rechtslage jetzt anders beurteilt wird oder die Interessenabwägung korrekturbedürftig erscheint, etwa weil dem Gericht Umstände bekannt werden, die ihm vor Erlass der ursprünglichen Entscheidung nicht bekannt waren (vgl. BVerwG, B.v. 25.4.1985 - 4 C 13/85 - juris Rn. 9 - zu § 80 Abs. 6 a.F.; HessVGH, B.v. 12.6.1996 - 10 Q 1293/95 - juris Rn. 2).
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